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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen FördeFeier GbR

1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FördeFeier GbR, Dreschbogen 1, 24943 Flensburg, vertreten durch die Gesellschafter Andreas Klink und Mirko Prielipp (nachfolgend Vermieter) und ihren Kunden (nachfolgend Mieter) über die Vermietung von Fotoboxen, Hintergrundsystemen, Verkleidungsboxen, Druckern, Lautsprechern, Party‑Beleuchtung, Slush‑Maschinen, Popcorn‑Maschinen und sonstigem Zubehör.

2 Vertragsschluss

1. Angebote des Vermieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen oder elektronischer Bestätigung durch den Vermieter.

3 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den auf der Website des Vermieters genannten Leistungsbeschreibungen. Alle Preise richten sich nach den auf foerdefeier.de veröffentlichten Preisen.

2. Optional buchbare Leistungen: Lieferung innerhalb eines Umkreises von maximal 100 km ab Sitz des Vermieters, Aufbau/Abbau, Einweisung, Personal; alternativ ist Selbstabholung möglich.

3. In den Leistungen enthaltene Details, wie etwa Anzahl der Ausdrucke oder andere Verbrauchsmaterial, sind in dem jeweiligen Angebot festgelegt.

4 Preise und Zahlung

1. Es gilt der auf foerdefeier.de angegebene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es fällt keine ausgewiesene Umsatzsteuer an.

2. Akzeptierte Zahlarten: Banküberweisung, PayPal.

3. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung oder Vorauszahlung in der in der Auftragsbestätigung genannten Höhe fällig. Der Restbetrag ist bis zum in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig werden. Zahlungen gelten erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang als geleistet.

5 Stornierung und Umbuchung

1. Stornierungen sind schriftlich zu erklären. Stornogebühren werden in der Auftragsbestätigung geregelt oder betragen, falls nicht gesondert vereinbart: bis 3 Tage vor Veranstaltungsdatum 10% des Gesamtpreises, 2 Tage vor Veranstaltung 15% des Gesamtpreises, 1Tag vor Veranstaltung 20% des Gesamtpreises.

2. Umbuchungen sind möglich, bedürfen der Zustimmung des Vermieters und können Preisänderungen nach sich ziehen.

6 Lieferung, Aufbau und Abnahme

1. Lieferungen erfolgen zum vereinbarten Lieferort. Liefer- und Abholzeiten sind verbindlich, Abweichungen nur nach Rücksprache. Etwaige Transportkosten werden gesondert berechnet.

2. Der Vermieter übernimmt Aufbau und Einweisung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Mieter hat vor Anlieferung die erforderlichen Voraussetzungen bereitzustellen, insbesondere Zutritt, freie Flächen und geeignete Stromversorgung.

3. Es wird kein Übergabeprotokoll erstellt. Mängel, die bei der Inbetriebnahme erkennbar sind, sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

7 Mietdauer und Verlängerung

1. Die Mietdauer beginnt mit der Bereitstellung am vereinbarten Ort bzw. mit der vereinbarten Übergabezeit und endet mit der Rückgabe an den Vermieter oder mit der Abholung.

2. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich und wird nach vereinbartem Stundensatz bzw. Tagessatz berechnet.

8 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände schonend und bestimmungsgemäß zu benutzen. Reinigungs‑ und Hygienemaßnahmen für Verkleidungsgegenstände sind vom Mieter vorzunehmen; grobe Verschmutzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Beschädigungen, Verluste oder Diebstähle der gemieteten Gegenstände und hat diese unverzüglich zu melden.

9 Haftung und Versicherung

1. Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

2. Die vom Vermieter eingesetzten Produkte sind durch den Vermieter versichert. Die vom Mieter im Schadenfall zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Schadenfall.

3. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit dem Vermieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Der Mieter ist verpflichtet, für angemessenen weiteren Versicherungsschutz (z. B. Veranstaltungshaftpflicht) zu sorgen.

10 Technische Störungen und Gewährleistung

1. Tritt während der Veranstaltung ein technischer Defekt ein, wird der Vermieter nach Möglichkeit für Ersatz oder Reparatur sorgen. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

2. Mängelanzeigen sind unverzüglich vorzubringen; unterlässt der Mieter dies, sind dadurch entstehende Nachteile seinem Risiko zuzurechnen.

11 Datenschutz und Bildrechte

1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den auf foerdefeier.de veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

2. Fotos und Druckdaten, die durch die Fotobox entstehen, werden dem Mieter in einer Online‑Galerie pro Veranstaltung zur Verfügung gestellt; die Galerie ist inklusive und kann individuell durch ein Passwort geschützt werden.

3. Die Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Veranstaltungfotos durch den Vermieter erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters; ohne Einwilligung werden die Daten nicht zu Marketingzwecken verbreitet. Ein detaillierter Datenschutzhinweis ist auf foerdefeier.de abrufbar.

12 Subunternehmer

1. Der Vermieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Mieter bleiben hiervon unberührt.

13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Aufrechnungs‑ oder Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

14 Höhere Gewalt und Rücktritt

1. Bei höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet, soweit Leistungen nicht erbracht wurden.

2. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, unmöglich wird. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

15 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der FördeFeier GbR in Flensburg.

4. Kontakt für Reklamationen und Kommunikation: info@foerdefeier.de.